Donnerstag, 10. Mai 2007

Ermittlung der Fernsehgebühr.

Wir plädieren für:

1. Stärkere Rechtsverbindlichkeit der KEF Entscheidungen.

Argumentation: Die Komission wird auf das Governance Prinzip gebaut, wobei 15 verschiedene Sachverständige aus allen Regionen Deutschlands sich auf den Runden Tisch setzen um das Finanzbedarf zu überprüfen. Zwar sind die Mitglieder von den jeweiligen Ministerpräsidenten genannt, ihre Professionalität und Expertenwissen gewährleisten eine gewisse Zuverlässigkeit der getroffenen Entscheidungen. Die erlaubten Abweichungen seitens der Ministerpräsidenten sind dagegen als riskant zu bezeichnen, da sie ganz leicht eine populistische Motivation erwerben können. „ Wir senken die Gebühren, um dem Volk finnaziell zu entlasten.“

2 Eine Indexierung findet schon statt:

http://www.ard-werbung.de/showfile.phtml/conrad_3-2004.pdf?foid=10363 Bericht der KEF Vorsitzender.

Argumente für die Abschaffung der Werbung wurden schon öfters gebracht:

Auf Bitten der Rundfunkkommission der Länder hat die Kommission die im 12. Bericht vorgelegte

Darstellung der Auswirkungen eines Verzichts der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf

Werbung und Sponsoring aktualisiert (vgl. Bd. 2, Tzn. 312 ff.). Für die Gebührenperiode 2005-2008

ergäbe sich die Notwendigkeit eines Ausgleichs durch einen Gebührenzuschlag von 1,42 Euro,

wovon 1,24 Euro auf Werbung und 0,18 Euro auf Sponsoring entfallen. Der Betrag von 1,42 Euro

verteilt sich auf 0,95 Euro bei der ARD und 0,47 Euro beim ZDF.

KEF 15. Bericht

Ausführlich darüber:

http://www.kef-online.de/inhalte/bericht15/kef_15bericht_band2.pdf s11

3 Einbeziehung von Verbraucherschutzrepräsentativen

Dafür muss Punkt 4 von § 4 des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags geändert werden. Er definiert die Zusammensetzung der Mitglieder der Kommission. Die Einberufung eines zweiten Technik Experten scheint im Kontext der vorschreitende Digitalisierung und die enorme Kosten die damuit zusammenhängen mehr als empfehlenswert!

http://www.kef-online.de/inhalte/bericht15/kef_15bericht_band1.pdf s 156

Keine Kommentare: